innergemeinschaftliche Lieferungen
- innergemeinschaftliche Lieferungen
1. Begriff: Lieferung eines Gegenstands von einem Mitgliedstaat der EU in einen anderen Mitgliedstaat, wenn der Käufer des betreffenden Gegenstands wegen dieses Vorgangs im Zielland der ⇡ Erwerbsteuer unterliegt. Für i.L. erhält der Verkäufer eine Steuerbefreiung, wenn er nachweist, dass eine i.L. vorliegt (§ 6a UStG).
- 2. Voraussetzungen der Steuerbefreiung: a) Erwerbsteuerpflicht des Kunden: ⇡ Erwerbsteuer. – b) Belegnachweis der i. L. sowie entsprechender ⇡ Buchnachweis (§ 17a–c UStDV).
- 3. Vorsteuerabzug wird für i.L. gewährt.
- 4. Im Sonderfall der ⇡ Verbringung wird stets das Vorliegen einer i.L. fingiert (§ 6a II UStG).
Lexikon der Economics.
2013.
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